Ein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeiter.
Daraus ergibt sich, dass 5 Schwerbehinderte (5%) beschäftigt sein müssen.
Für jeden unbesetzten Platz müssen ca. 3.000,00 € pro Jahr entrichtet werden.
In diesem Fall ergeben sich dann 3.000,00 € x 5 unbesetzte Plätze = 15.000,00 € pro Jahr.
Beispiel
Das Unternehmen kauft Ware für 37.500,00 € ein.
A) bisheriger Lieferant | B) WfbM Lieferant | ||
Einkaufspreis €: | 37.500 | Einkaufspreis €: | 37.500 |
zzgl. Ausgleichsabgabe: | 15.000 | zzgl. Ausgleichsabgabe: | 0 |
total €: | 52.500 | total €: | 37.500 |
In dem Beispiel B) liegt der Lohnkostenanteil bei 80% = 30.000,00 €.
Entsprechend § 140 SGB IX können 50% von den Lohnkosten auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden = 15.000,00 €.
Somit entfällt die bisherige Zahlung der Ausgleichsabgabe in Höhe von 15.000,00 €.